Richtlinie (EU) 2023/2673 · Artikel 11a · § 356a BGB

Die Widerrufsbutton-Pflicht

Der komplette deutsche Überblick: wer betroffen ist, was der Button können muss, was Warten kostet — und die Checkliste, die Sie rechtskonform macht.

Der Hintergrund

Warum kommt die Pflicht?

Die EU verabschiedete im November 2023 die Richtlinie 2023/2673 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Die Richtlinie fügt zugleich einen neuen Artikel 11a in die Verbraucherrechte-Richtlinie ein, der für alle Fernabsatzverträge mit Widerrufsrecht gilt — nicht nur für Finanzdienstleistungen. Die Logik ist einfach: ein Kauf soll sich genauso leicht widerrufen lassen, wie er abgeschlossen wurde. Die Mitgliedstaaten haben die Regeln in nationales Recht umgesetzt (in Deutschland § 356a BGB), und sie gelten ab dem 19. Juni 2026.

Wer ist betroffenAlle Unternehmer, die online Verträge mit Verbrauchern in der EU schließen: Onlineshops, Abos, Kurse, Coaching, Buchungen, digitale Produkte und Mitgliedschaften. Der Firmensitz ist ohne Bedeutung — entscheidend ist, ob EU-Verbraucher kaufen können.
AusnahmenReine B2B-Verkäufer sind nicht betroffen. Dasselbe gilt für Verträge ganz ohne Widerrufsrecht. Verkaufen Sie gemischt B2B/B2C, muss der Button her.
Die Frist19. Juni 2026. Es gibt keine Übergangsfrist — die Pflicht gilt auch für Shops, die es seit Jahren gibt.
Die SanktionenEin Verstoß kann Sanktionen nach nationalem Recht nach sich ziehen. Bei weitreichenden grenzüberschreitenden Verstößen können die Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 2 Mio. EUR erreichen (Art. 24 der Verbraucherrechte-Richtlinie). Fehlt der Button, kann sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers zudem um bis zu 12 Monate verlängern.
Die Formvorgaben

Was muss der Button können? Punkt für Punkt

Artikel 11a stellt präzise Formvorgaben. Die Tabelle zeigt jede Anforderung der Richtlinie — und wie unsere Lösung sie erfüllt.

Anforderung des GesetzesUnsere Lösung
Deutlich gekennzeichnete Funktion, z. B. ”Vertrag hier widerrufen” Der Button-Text folgt dem Wortlaut des Gesetzes in fünf Sprachen (DA/EN/DE/SV/NO) Erfüllt
Dauerhaft sichtbar und leicht zugänglich — ohne Login Fester Button (schwebend, im Footer oder als Menüpunkt) — leicht zugänglich in der Online-Benutzeroberfläche, kein Login nötig Erfüllt
Zweistufiger Ablauf: Angaben, dann ausdrückliche Bestätigung Schritt 1: Name, E-Mail, Bestellung. Schritt 2: separater Bestätigungsbutton Erfüllt
Bestätigung für den Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger Automatische E-Mail-Bestätigung mit eindeutiger Belegnummer Erfüllt
Dokumentation der eingegangenen Widerrufe Vollständiges Protokoll mit Zeitstempel — in Ihrem WordPress oder im Kundenportal Erfüllt
Checkliste

Ist Ihr Shop bereit? Fünf Fragen

1

Verkaufen Sie an Verbraucher?

Waren, Dienstleistungen, Kurse, Abos oder digitale Inhalte an Privatpersonen in der EU — dann sind Sie betroffen.

2

Haben Sie einen Widerrufsbutton?

Keine E-Mail-Adresse und kein Formular versteckt hinter ”Kontakt”. Das Gesetz verlangt eine dauerhafte, deutlich gekennzeichnete Funktion.

3

Hat er zwei Schritte?

Der Verbraucher muss erst Angaben machen und dann ausdrücklich bestätigen. Ein Klick reicht nicht — und drei Klicks sind zu viele.

4

Sendet er eine Bestätigung?

Der Verbraucher muss sofort eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten, typischerweise per E-Mail, mit Datum und Inhalt.

5

Können Sie es dokumentieren?

Sie müssen nachweisen können, welche Widerrufe Sie wann erhalten haben. Ohne Protokoll stehen Sie in jedem Streitfall schwach da.

Nur einmal mit Nein geantwortet?

Dann sind Sie nicht bereit. Es dauert 2 Minuten, es zu werden.

Shop rechtskonform machen

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist das wirklich gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die Richtlinie (EU) 2023/2673 fügt einen neuen Artikel 11a in die Verbraucherrechte- Richtlinie ein, mit der Pflicht zu einer digitalen Widerrufsfunktion ab dem 19. Juni 2026. Sie ist in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt (in Deutschland § 356a BGB).

Gilt das auch, wenn ich nur Dienstleistungen oder Kurse verkaufe?

Ja — alle online geschlossenen Verträge mit Widerrufsrecht mit EU-Verbrauchern sind betroffen: Coaching, Fotografie, Kurse, Mitgliedschaften, Buchungen usw.

Ich verkaufe nur B2B — brauche ich ihn?

Nein, reine B2B-Verkäufer sind ausgenommen. Aber können auch Verbraucher bei Ihnen kaufen, muss der Button her.

Kann ich den Button nicht einfach selbst bauen?

Doch — das Gesetz verlangt kein bestimmtes Produkt. Aber der Button muss alle Formvorgaben erfüllen (Kennzeichnung, zwei Schritte, Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger, Dokumentation), und das muss gepflegt werden. Wir haben es fertig gebaut, damit Sie in 2 Minuten rechtskonform sind, statt eine Entwicklerwoche aufzuwenden.

Wie ist es mit der DSGVO?

Die WordPress-Version speichert alles in Ihrer eigenen Datenbank — keine externen Parteien. Die Pro-Version wird in der EU gehostet, mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Was, wenn ich erst nach dem 19. Juni fertig werde?

Dann verstoßen Sie ab Tag eins, und das Widerrufsrecht der Verbraucher kann inzwischen verlängert sein. Je früher der Button steht, desto geringer das Risiko — die Installation dauert 2 Minuten, es gibt also keinen Grund zu warten.

Quellen

Richtlinie (EU) 2023/2673 (fügt Artikel 11a zur Widerrufsfunktion ein) · Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU (Widerrufsrecht und Sanktionen, Art. 24) · § 356a BGB. Fortrydelsesknap.dk ist ein technisches Compliance-Werkzeug und keine Rechtsberatung — bei Zweifeln zu Ihrer konkreten Situation fragen Sie bitte einen Anwalt.